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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06.A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06.A (https://dejure.org/2008,5248)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.06.2008 - 20 A 4676/06.A (https://dejure.org/2008,5248)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 20 A 4676/06.A (https://dejure.org/2008,5248)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von afghanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigte; Einreise durch eine Schleusertruppe in die Bundesrepublik Deutschland; Vorliegen eines Abschiebungsverbots sowie von Abschiebungshindernissen wegen der Gefahr einer Verfolgung aus religiösen Gründen im ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft von Hindus afghanischer Staatsangehörigkeit unter dem Gesichtspunkt der Verfolgung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Afghanistan, Hindus, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Übergriffe, Diskriminierung, Religion, religiös motivierte Verfolgung, Kumulierung, Verfolgungshandlung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, ernsthafter Schaden, bewaffneter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 6 A 10749/07

    Keine extreme Gefahrlage bei Rückkehr eines allein stehenden, arbeitsfähigen,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    Vorbehaltlich von Problemfeldern, die wie insbesondere die medizinische Versorgung von allgemeiner Bedeutung sind, ist im Hinblick auf die Gestaltung eines Lebens in Kabul nach dem Vorstehenden für die Rückkehrer von Bedeutung, ob sie, soweit sie nicht Aufnahme in einem familiären Verband, der nach den sozialen Gegebenheiten in Afghanistan erheblich über ein Verständnis lediglich von Eltern und Kindern hinausgeht - vgl. zur Bedeutung eines Familienverbundes als sicheres Mittel eine extreme Gefahr zu verhindern Hess. VGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 8 UE 1913/06.A, Sächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2006 - A 1 B 58/06 - und OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 5. Mai 2006 - 12 B 9.05 - (entbehrlich für männliche Flüchtlinge mittleren Alters); ähnlich ("jedenfalls", wenn Angehörige in Kabul leben) OVG Schleswig, Urteil vom 21. November 2007 - 2 LB 38/07 - abweichend (extreme Gefahr bei Fehlen von familiärem Rückhalt) OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2008 - 6 A 10749/07.OVG -, VG Gießen Urteil vom 13. Dezember 2006 - 2 E 871/06.A -, VG München, Urteil vom 11. September 2006 - M 23 K 03.52145 -, VG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2005 - A 10 K 12302/03 -, finden, als Teil einer allein seitens des UNHCR erfassten, versorgten und rudimentär betreuten großen Zahl von mehr oder weniger mittellosen und hilfsbedürftigen Flüchtlingen nach Kabul gelangen, weil in ihren Heimatregionen die Lebensbasis von Landwirtschaft und Handwerk zerstört ist, oder ob sie von den beschränkten Möglichkeiten eigener Entfaltung Gebrauch machen können, die eine Stadt wie Kabul in der derzeitigen Entwicklung bietet.

    Auch die oben bereits genannte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 6. Mai 2008 - 6 A 10749/07.OVG -), nach der auch ein alleinstehender, gesunder junger Mann, der nicht mit der Hilfe von Verwandten oder Bekannten bei der Wiedereingliederung rechnen kann, im Falle der Rückkehr nach Afghanistan einer extremen Gefahr ausgesetzt ist, gibt keinen Anlass, die Einschätzung der Lage durchgreifend in Frage zu stellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - 20 A 2199/06

    Afghanistan, Berufung, Beschluss, mündliche Verhandlung, Befangenheitsantrag,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    vgl. zu den Fallgruppen im Einzelnen noch den Beschluss des Senats vom 23. April 2007 - 20 A 2199/06.A - m.w.N.

    vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 2007 - 20 A 2199/06.A -.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, BVerwGE 115, 1 und Beschluss vom 26. Januar 1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 B 291.03 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 75 und Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - 20 A 666/05
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    Zur weiteren tatsächlichen Entwicklung der Situation der Hindus hat der Senat etwa im Beschluss (§ 130a VwGO) vom 15. Dezember 2006 - 20 A 666/05.A - festgestellt:.

    Die Hindus gehören nach der bisherigen Senatsrechtsprechung nicht dazu (vgl. etwa den schon angeführten Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 20 A 666/05.A -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2003 - 20 A 4329/97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    Für den Senat, der sich bereits wiederholt mit der Situation der Hindus in Afghanistan befasst und gerade auch bezogen auf den Zeitraum, in dem die Kläger nach ihren Angaben das Land verlassen haben, unter Ausschöpfung breiten Auskunftsmaterials tatsächliche Feststellungen getroffen hat (vgl. etwa Urteil vom 20. März 2003 - 20 A 4329/97.A -), kommt zu diesen Anknüpfungspunkten für Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit des Vorbringens zu einer Vorverfolgung hinzu, dass es sich um eine Schilderung handelt, wie sie häufig unterbreitet und in Auskünften der Art nach bestätigt worden war, jedoch nicht mehr für den Zeitraum der angeblichen Ausreise der Kläger.

    Zur Situation der Hindus in Afghanistan bis zur und für die angegebene Zeit der Ausreise der Kläger ist mit Aussagewert zum einen für die aufgezeigten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der als fluchtauslösend gebotenen Ereignisse und zum anderen für das Fehlen einer Gruppenverfolgung in dem bereits genannten Urteil des Senats vom 20 März 2003 - 20 A 4329/97.A - ausgeführt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 11.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; tadschikischer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Mai 2006 - 12 B 11.05 - .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 9.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; DVPA;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    Vorbehaltlich von Problemfeldern, die wie insbesondere die medizinische Versorgung von allgemeiner Bedeutung sind, ist im Hinblick auf die Gestaltung eines Lebens in Kabul nach dem Vorstehenden für die Rückkehrer von Bedeutung, ob sie, soweit sie nicht Aufnahme in einem familiären Verband, der nach den sozialen Gegebenheiten in Afghanistan erheblich über ein Verständnis lediglich von Eltern und Kindern hinausgeht - vgl. zur Bedeutung eines Familienverbundes als sicheres Mittel eine extreme Gefahr zu verhindern Hess. VGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 8 UE 1913/06.A, Sächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2006 - A 1 B 58/06 - und OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 5. Mai 2006 - 12 B 9.05 - (entbehrlich für männliche Flüchtlinge mittleren Alters); ähnlich ("jedenfalls", wenn Angehörige in Kabul leben) OVG Schleswig, Urteil vom 21. November 2007 - 2 LB 38/07 - abweichend (extreme Gefahr bei Fehlen von familiärem Rückhalt) OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2008 - 6 A 10749/07.OVG -, VG Gießen Urteil vom 13. Dezember 2006 - 2 E 871/06.A -, VG München, Urteil vom 11. September 2006 - M 23 K 03.52145 -, VG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2005 - A 10 K 12302/03 -, finden, als Teil einer allein seitens des UNHCR erfassten, versorgten und rudimentär betreuten großen Zahl von mehr oder weniger mittellosen und hilfsbedürftigen Flüchtlingen nach Kabul gelangen, weil in ihren Heimatregionen die Lebensbasis von Landwirtschaft und Handwerk zerstört ist, oder ob sie von den beschränkten Möglichkeiten eigener Entfaltung Gebrauch machen können, die eine Stadt wie Kabul in der derzeitigen Entwicklung bietet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2003 - 20 A 4270/97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    vgl. Urteil des Senats vom 20. März 2003 - 20 A 4270/97.A -, in dem bei einer unverheirateten Frau auf die bei realistischer Betrachtung der konkreten Umstände allein zu erwartende Rückkehr gemeinsam mit einem Bruder abgestellt worden ist.
  • VG München, 11.09.2006 - M 23 K 03.52145

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    Vorbehaltlich von Problemfeldern, die wie insbesondere die medizinische Versorgung von allgemeiner Bedeutung sind, ist im Hinblick auf die Gestaltung eines Lebens in Kabul nach dem Vorstehenden für die Rückkehrer von Bedeutung, ob sie, soweit sie nicht Aufnahme in einem familiären Verband, der nach den sozialen Gegebenheiten in Afghanistan erheblich über ein Verständnis lediglich von Eltern und Kindern hinausgeht - vgl. zur Bedeutung eines Familienverbundes als sicheres Mittel eine extreme Gefahr zu verhindern Hess. VGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 8 UE 1913/06.A, Sächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2006 - A 1 B 58/06 - und OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 5. Mai 2006 - 12 B 9.05 - (entbehrlich für männliche Flüchtlinge mittleren Alters); ähnlich ("jedenfalls", wenn Angehörige in Kabul leben) OVG Schleswig, Urteil vom 21. November 2007 - 2 LB 38/07 - abweichend (extreme Gefahr bei Fehlen von familiärem Rückhalt) OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2008 - 6 A 10749/07.OVG -, VG Gießen Urteil vom 13. Dezember 2006 - 2 E 871/06.A -, VG München, Urteil vom 11. September 2006 - M 23 K 03.52145 -, VG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2005 - A 10 K 12302/03 -, finden, als Teil einer allein seitens des UNHCR erfassten, versorgten und rudimentär betreuten großen Zahl von mehr oder weniger mittellosen und hilfsbedürftigen Flüchtlingen nach Kabul gelangen, weil in ihren Heimatregionen die Lebensbasis von Landwirtschaft und Handwerk zerstört ist, oder ob sie von den beschränkten Möglichkeiten eigener Entfaltung Gebrauch machen können, die eine Stadt wie Kabul in der derzeitigen Entwicklung bietet.
  • BVerwG, 15.05.2007 - 1 B 217.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 20 A 4676/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 B 217.06 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07

    Abschiebungsverbot

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

  • BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Darlegung der

  • VG Karlsruhe, 09.11.2005 - A 10 K 12302/03

    Zur Rückkehrgefährdung afghanischer Flüchtlinge; hier: Abschiebungshindernis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 20 A 3332/97

    Afghanistan, Nadjibullah-Anhänger, Kommunisten, Familienangehörige, Ermordung,

  • VGH Hessen, 09.11.2006 - 3 UE 3238/03

    Abschiebungsschutz, bewaffneter Konflikt, ernsthafter Schaden,

  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 8 UE 1913/06

    Kein Abschiebungshindernis für junge alleinstehende arbeitsfähige Afghanen; keine

  • OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06

    Afghanistan; Abschiebung; Gefahrenlage; Afghanistan; Abschiebungsschutz

  • VG Gießen, 13.12.2006 - 2 E 871/06

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

  • BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • VGH Hessen, 02.04.2009 - 8 A 1132/07

    Flüchtlingsstatus von Hindus aus Afghanistan

    Hindus haben gegenwärtig in Afghanistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, also ohne Rücksicht auf erlittene Vorverfolgung, als politische Verfolgung i.S.d. § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG anzusehende massive Einschränkungen ihrer Religionsfreiheit durch "nichtstaatliche Akteure" zu erwarten (Anschluss an OVG Sachsen, Urteil vom 26. August 2008 - A 1 B 499/07; entgegen OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2008 - 20 A 4676/06.A -).

    So wird von der Tötung zahlreicher Hindus, Geiselnahmen zum Zwecke der Lösegelderpressung, Vergewaltigungen von Frauen, Beschlagnahme von Häusern und sonstigem Eigentum und der Zerstörung von Häusern und Tempeln berichtet (vgl. dazu u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2008 - 20 A 4676/06.A -, juris Rdnrn. 19 ff.).

    Demgegenüber bewertet das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 19. Juni 2008 (a.a.O.) bei im Wesentlichen gleicher Tatsachen und- Erkenntnisgrundlage die Situation der Hindus in Afghanistan aufenthaltsrechtlich anders, weil eine durch systematische Vermeidungsstrategien verhinderte politische Verfolgung der potentiellen Opfer nicht relevant sei:.

    Die Revision ist zuzulassen, denn die Rechtssache hat hinsichtlich der Folgen der Neufassung des § 60 Abs. 1 AufenthG für den Umfang des Schutzbereichs dieser Norm bei drohender Verfolgung aus religiösen Gründen grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), zumal mit den zitierten Urteilen des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2008 - 20 A 4676/06.A - und des OVG Sachsen vom 26. August 2008 - A 1 B 499/07 - divergierende Entscheidungen zweier Oberverwaltungsgerichte zur Verfolgungssituation von Hindus in Afghanistan aus jüngerer Zeit vorliegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul

    Dies entspricht im Wesentlichen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 26.10.2010 - 20 A 964/10.A - Urteil vom 19.06.2008 - 20 A 4676/06.A - beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3079/11

    Abschiebungsverbot; Afghanistan; Zielort der Abschiebung; Extremgefahr;

    Dies entspricht im Wesentlichen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 26.10.2010 - 20 A 964/10.A - Urteil vom 19.06.2008 - 20 A 4676/06.A - beide juris).
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